Beim Bundesgerichtshof (II ZR 311/14) ging es um die zivilrechtliche Seite des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, was nach §266a StGB eine Straftat darstellt. Hier ging es nun um die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers, wozu der BGH hinsichtlich der Beweislast festhält: Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § … „Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Zur Haftung des Geschäftsführers“ weiterlesen
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